FIT-UP Sportcenter Erftstadt

FIT-UP AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Vertragspartner des Mitglieds, Geltung und Änderung der allgemeinen Vertragsbedingungen
Vertragspartner des Mitglieds ist die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt), Bonner Str. 29, 50374 Erftstadt, Telefon: +49 2235 – 959126, E-Mail: kontakt@fitup-sportcenter.de. Amtsgericht Köln HRB 92614, Umsatzsteuerident.-nr.: DE315159145.


Die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) kurz FIT-UP ist jederzeit zur Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf dessen Einhaltung die Vertragspartner vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn FIT-UP das Mitglied auf die Änderungen hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. FIT-UP wird das Mitglied vor Beginn der Sechs-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Vertragsbestandteil ist die im FIT-UP Sportcenter ausgehängte Hausordnung. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.


2. Vertragsabschluss im Studio
Die Erstlaufzeit beträgt je nach Vertrag 6, 12 oder 24 Monate. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.


3. Ruhezeiten
Jeder Vertrag enthält eine jährliche Ruhezeit von 4 Wochen. Innerhalb dieser Ruhezeit werden keine Beiträge abgebucht. Die genommene Ruhezeit wird der Vertragslaufzeit nach hinten angehangen, somit verlängert sich die Laufzeit. Nicht genommene Ruhezeit verfällt mit den Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Eine Übernahme in die Vertragsverlängerung ist nicht möglich. Jede Ruhezeit ist spätestens 2 Wochen vor Beginn einer Ruhezeit anzumelden. Sollte aus gesundheitlichen Gründen, kurzfristig kein Training möglich sein, kann anhand einer ärztlichen Bescheinigung zusätzliche Ruhezeit genommen werden. Auch diese Ruhezeit wird der Laufzeit hinten angehangen.


4. Zahlung des Mitgliedsbeitrags und Folgen der Nichtzahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus abgerechnet. Je nach Vereinbarung spätestens zum 01. Oder 15 eines jeweiligen Monats. Der Lastschrifteinzug wird im Auftrag durch die Firma Finion Capital GmbH (Raboisen5, 20095 Hamburg) abgebucht. Kann eine Lastschrift nicht gezogen werden, erhält das Mitglied eine schriftliche Mitteilung durch die Firma Finion Capital GmbH. Bei einem Zahlungsverzug berechnet Finion Capital GmbH zuzüglich zum Beitrag, eine Bearbeitungsgebühr. Sollte es zu einer fehlerhaften Abbuchung kommen, ist vor einer Rückbuchung die FIT-U P Sportcenter UG zu informieren. Bei einer eigenständigen, unberechtigten Rückbuchung, fallen zusätzliche Bankgebühren an. Diese sind vom Mitglied zu erstatten.


Barzahlungen können geleistet werden, diese sind wie vereinbart zu bezahlen.


Das Mitglied kann die Art der Beitragszahlung (Bar, SEPA Lastschrift) jederzeit schriftlich anpassen. Mit jeder Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro berechnet.


Steht ein Mitglied mit der Beitragszahlung 30 Tage im Verzug, wird dem Mitglied der Zugang ins Studio verwehrt. Kommt ein Mitglied der Zahlung nicht nach und reagiert nicht auf die schriftlichen Zahlungsaufforderungen der Fa. Finion Capital GmbH, so werden offene Forderungen an das Inkassounternehmen Finion FairPay GmbH (Isaac-Fulda-Allee 9, 55124 Mainz) weitergeleitet.


5.1 Anpassung des Mitgliedsbeitrags bei Erhöhung der Umsatzsteuer
Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend.
Erhöht der Vermieter die Miete der durch FIT-UP angemieteten Räumlichkeiten (Bonner Str. 29, 50374 Erftstadt), so werden die monatlichen Beiträge dementsprechend angepasst. Die Bekanntgabe wird 6 Wochen vor der Erhöhung, im Studio ausgehangen.


5.2 Anpassung des Mitgliedsbeitrags bei Mieterhöhung


5.3 Anpassungsmechanismus


Im Falle einer Erhöhung der Mietkosten, die das Fitnessstudio für die von ihm genutzten Geschäftsräume zu entrichten hat, wird den Mitgliedern eine Anpassung ihrer Beiträge auferlegt, die in exakter Höhe der Mieterhöhung entspricht. Diese Beitragserhöhung tritt jeweils zum ersten Tag des auf die Mieterhöhung folgenden Monats in Kraft. Der Rechenfaktor bei einer Mieterhöhung berechnet sich nach Mieterhöhung : 300 = Anteilige Beitragserhöhung (Beispiel: 300,00 EUR Mieterhöhung : 300 (Faktor) = 1,00 EUR monatliche Beitragserhöhung.


5.4 Erfährt das Fitnessstudio eine Mietreduzierung für seine genutzten Geschäftsräume, so wird die Senkung der Mietkosten in identischer Höhe an die Mitglieder weitergegeben, indem deren Beiträge entsprechend reduziert werden. Diese Beitragsreduzierung tritt zum ersten Tag des auf die Mietreduzierung folgenden Monats in Kraft.


5.5 Transparenz der Mietkostenanpassung


Das Fitnessstudio verpflichtet sich zu einer transparenten Kommunikation bezüglich der Mietkostenänderungen. Die Mitglieder werden über jede Änderung der Mietkosten, welche eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge nach sich zieht, durch das Fitnessstudio schriftlich in Kenntnis gesetzt. Diese Benachrichtigung erfolgt mindestens sechs Wochen vor Eintritt der Beitragserhöhung oder -reduzierung.


5.6 Die Mitteilung enthält eine detaillierte Aufstellung der Mietkostenänderung und eine Berechnung der daraus resultierenden Beitragsanpassung.


6. Haftung
Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle.


7. Öffnungszeiten
Änderungen der Öffnungszeiten behält sich FIT-UP vor und berechtigt nicht zur Beitragsreduzierung, vor allem dann nicht, wenn die Änderungen bedingt einer Pandemie oder behördlichen Vorgaben angepasst wurden. Notwendige Renovierungsmaßnahmen, die eine vorübergehende Schließung des Studios oder Teilbereiche des Studios betreffen. Derartige Schließungen/Änderungen werden durch einen Aushang bekannt gegeben und berechtigen nicht zur Beitragsreduzierung. An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Studio geschlossen und berechtigt nicht zur Beitragsreduzierung. An den Tagen Weiberfastnacht, Karnevalssonntag, Rosenmontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und 01.01. bleiben geschlossen.


8. Verlust, Beschädigung Log-in Chip
Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Log-in Chip ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 5,- € fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.


9. Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen.


10. In Erfüllung ihrer Pflicht nach § 36 VSGB teilt FIT-UP mit, dass sie nicht berechtigt ist, an Streitbeteiligungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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